Story | Unternehmensverantwortung

Compliance als Gemeinschaftsaufgabe

"Unser professionelles Compliance-Management-System hilft uns, die Risiken des globalen Geschäfts auf ein Minimum zu reduzieren."

Große Wirtschaftsskandale führten dazu, dass Compliance branchenunabhängig in den vergangenen Jahren eine immer größere Bedeutung bekam. Sehen Sie diese Entwicklung auch bei ElringKlinger?

Definitiv ja, denn die Basis eines jeden Unternehmenserfolgs beruht auf einem integren und verantwortungsvollen Handeln aller Beteiligten. Schon ein Fehltritt einer einzelnen Person kann weitreichende und schwerwiegende Konsequenzen für das ganze Unternehmen haben. Compliance, also die Einhaltung von Recht, Gesetz und internen Richtlinien, ist deshalb eine gemeinsame Unternehmensaufgabe, die auch bei uns im Konzern über die vergangenen Jahre hinweg immer mehr Beachtung fand.

Was ist für eine gute Compliance notwendig?

Die Bedeutung und die Wichtigkeit eines regelkonformen Verhaltens muss allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern grundsätzlich klar sein und viel wichtiger: Ein regelkonformes Verhalten muss fest im Arbeitsalltag verankert sein. Dabei kommt es auf ein gesundes Maß an Regulierung an, denn nicht jede Situation kann reguliert sein. Wir geben unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Unternehmen daher einen Rahmen vor, indem sie sich selbst verantwortungsbewusst bewegen können. Er soll ihnen in schwierigen Situationen als Orientierungshilfe dienen, damit sie letztendlich die richtigen Entscheidungen treffen können. Im ElringKlinger-Konzern ist der Verhaltenskodex Maßstab für das Handeln und Verhalten aller Mitarbeitenden. Er bestimmt die wesentlichen Grundsätze zum Umgang mit Korruption, Interessenskonflikten, Geschenken und sonstigen Zuwendungen, Reisekosten, Spesen, Datenschutz, Diskriminierung, Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz und unterstützt einen fairen Wettbewerb sowie den Umgang mit Insiderwissen. Weitere Richtlinien konkretisieren diese Grundsätze, wie zum Bespiel unsere Anti-Korruptions- und unsere Kartellrechtsrichtlinie. Jede Führungskraft ist im besonderen Maße aufgefordert, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu unterstützen, Anregungen aufzunehmen und einzelne Fragen auf Grundlage des Verhaltenskodex zu erklären bzw. Maßnahmen umzusetzen. Dabei leisten die Compliance-Beauftragten und natürlich ich selbst sehr gerne Unterstützung.

Was tun Sie präventiv dafür, um Compliance-Verstöße zu vermeiden?

Ein wichtiges Instrument zur Prävention sind Compliance-Schulungen. Sie präzisieren und sensibilisieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die relevanten internen Regelungen und gesetzlichen Bestimmungen. Die Hauptzielgruppen für unsere Compliance-Schulungen bilden Führungskräfte und diejenigen, die aufgrund ihrer Funktion mit bestimmten Compliance-Risiken konfrontiert sind – also beispielsweise aus dem Einkauf und Vertrieb. Darüber hinaus erhalten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit PC-Zugang im Konzern verpflichtend eine Schulung über die Inhalte des Verhaltenskodex. Wir setzen hierzu ein webbasiertes Training ein. Daneben haben wir unsere Compliance-Präsenz im Internet ausgeweitet. In einer gesonderten Compliance-Rubrik wurden alle relevanten Inhalte zusammengefasst und die allgemeinen Unternehmensleitlinien um die bereits angesprochenen Richtlinien zur Korruptionsbekämpfung sowie zum Kartellrecht erweitert. Parallel zum Internet haben wir auch unsere interne Kommunikationsplattform im Compliance-Bereich überarbeitet und um wertvolle Inhalte erweitert.

Wie bereiten Sie sich auf die EU-Whistleblower-Richtlinie vor, die voraussichtlich Ende 2022 in Deutschland als Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft treten wird?

Wir erfüllen schon heute das, was an dieser Stelle gesetzlich auf uns zukommt, denn wir haben bereits ein digitales Hinweisgebersystem aktiv im Einsatz. Über das System „share with us“ können Compliance-Verstöße online über ein vordefiniertes Formular direkt an unsere Compliance-Abteilung gesendet werden. Dabei können die Hinweise völlig anonym, d.h. ohne Rückverfolgung zum Hinweisgeber abgegeben werden.

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