Aufsichtsrat – Der Aufsichtsrat stellt sich vor
Der Aufsichtsrat der ElringKlinger AG setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 Mitbestimmungsgesetz aus zwölf Mitgliedern zusammen. Jeweils sechs Mitglieder des Aufsichtsrats werden von den Aktionären und von den Arbeitnehmern gewählt.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Aufsichtsrats gehören die Bestellung bzw. Abberufung von Vorstandsmitgliedern, die Überwachung und Beratung des Vorstands, die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Zustimmung zu wichtigen unternehmerischen Planungen und Entscheidungen.
Das Mandat des neu zusammengesetzten Aufsichtsrats begann mit der Beendigung der Hauptversammlung 2020. Die nächste Aufsichtsratswahl der Arbeitnehmervertreter findet turnusgemäß im Jahr 2025 statt. Weitere Informationen zu den Aufsichtsratsmitgliedern sowie zur Besetzung der Ausschüsse entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Aufstellung.
Geschäftsordnung des Aufsichtsrates der ElringKlinger AG (Fassung vom 25. März 2021)