Meldewege
Verstöße gegen Gesetze und Richtlinien können weitreichende und schwerwiegende Konsequenzen für das gesamte Unternehmen haben. Ein faires und zuverlässiges Hinweisgebersystem ist für eine effektive Compliance unerlässlich.
"Share with us" – das digitale Hinweisgebersystem von ElringKlinger
Zur Meldung möglicher Compliance-Verstöße stellen wir unseren Mitarbeiter/-innen verschiedene Meldewege zur Verfügung. Mögliche Compliance-Verstöße können über die Führungskräfte oder direkt an die Compliance-Organisation, d.h. die Compliance Officer der einzelnen Regionen bzw. Länder oder den Chief Compliance Officer gemeldet werden. Dabei wird die Vertraulichkeit des Hinweisgebers, wenn gewünscht, garantiert.
Darüber hinaus kann mithilfe unseres digitalen Hinweisgebersystems „share with us“ potentielles Fehlverhalten über ein vordefiniertes Meldeformular direkt an die mit der Aufklärung betrauten Stelle gemeldet werden. Die Hinweise können vollständig anonym abgeben werden. Eine Rückverfolgung zum Hinweisgeber und zu dessen Identität ist nicht möglich.
Das Hinweisgebersystem kann über den nachstehenden Link aufgerufen werden:

„Unser Hinweisgebersystem ‚share with us‘ trägt dazu bei, dass Fehlverhalten, Rechts- und Regelverstöße gemeldet, untersucht und aufgeklärt werden und somit Nachteile für unser Unternehmen, unsere Mitarbeiter, unsere Geschäftspartner und für die Allgemeinheit abgewendet werden können.“
Dr. Christof Dietborn
Chief Compliance Officer
ElringKlinger AG

Beispiele für meldepflichtige Verstöße
- Gesetzeswidriges Verhalten
- Korruptions- und Geldwäschedelikte
- Kartellrechtswidrige Absprachen
- Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen
- Diebstahls-, Untreue- und Bereicherungsdelikte
- Insiderhandel
- Verstöße gegen Arbeitssicherheit, Gesundheit und Umweltschutz
- Diskriminierung
- Regelwidrigkeiten im Zusammenhang mit Interessenkonflikten