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Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte

ElringKlinger AG: Thomas Jessulat, Die Aktien wurden von der ElringKlinger AG als Teil der variablen Vorstandsvergütung (Long Term Incentive) mit einer Sperrfrist von 4 Jahren übertragen.


Meldung und öffentliche Bekanntgabe der Geschäfte von Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie in enger Beziehung zu ihnen stehenden Personen

13.04.2026 / 11:39 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


1. Angaben zu den Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie zu den in enger Beziehung zu ihnen stehenden Personen

a) Name
Titel:
Vorname:Thomas
Nachname(n):Jessulat

2. Grund der Meldung

a) Position / Status
Position:Vorstand

b) Erstmeldung

3. Angaben zum Emittenten, zum Teilnehmer am Markt für Emissionszertifikate, zur Versteigerungsplattform, zum Versteigerer oder zur Auktionsaufsicht

a) Name
ElringKlinger AG

b) LEI
529900QDISXXZ2D1Q489 

4. Angaben zum Geschäft/zu den Geschäften

a) Beschreibung des Finanzinstruments, Art des Instruments, Kennung
Art:Aktie
ISIN:DE0007856023

b) Art des Geschäfts
Die Aktien wurden von der ElringKlinger AG als Teil der variablen Vorstandsvergütung (Long Term Incentive) mit einer Sperrfrist von 4 Jahren übertragen.

c) Preis(e) und Volumen
Preis(e)Volumen
5,1826 EUR162.207,77 EUR

d) Aggregierte Informationen
PreisAggregiertes Volumen
5,1826 EUR162.207,7700 EUR

e) Datum des Geschäfts
10.04.2026; UTC+2

f) Ort des Geschäfts
Name:Xetra
MIC:XETR



13.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache:Deutsch
Unternehmen:ElringKlinger AG
Max-Eyth-Straße 2
72581 Dettingen/Erms
Deutschland
Internet:www.elringklinger.de


 
Ende der MitteilungEQS News-Service

104356  13.04.2026 CET/CEST

 

 

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ElringKlinger AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.05.2026 in Dettingen/Erms mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

ElringKlinger AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
ElringKlinger AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.05.2026 in Dettingen/Erms mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

30.03.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


ElringKlinger AG Dettingen an der Erms ISIN DE 0007856023, WKN 785 602 (Eindeutige Kennung: 666d58c73556f011b54300505696f23c) Einladung zur 121. ordentlichen Hauptversammlung


Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,

wir laden Sie herzlich zu unserer 121. ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 12. Mai 2026, 10:00 Uhr (MESZ), ein. Die Hauptversammlung findet auf Grundlage von § 118a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) in Verbindung mit der Ermächtigung gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung der ElringKlinger AG virtuell und daher ohne physische Präsenz der Aktionäre1 oder ihrer Bevollmächtigten statt.

Die gesamte Hauptversammlung wird für Aktionäre und ihre Bevollmächtigten über das Internet live in Bild und Ton übertragen. Sie können an der Hauptversammlung nicht persönlich vor Ort teilnehmen. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das Werk 2 der ElringKlinger AG, Paul-Lechler-Straße 31, 72581 Dettingen/Erms.

1 Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird teilweise auf die Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen verzichtet. Personenbezeichnungen beziehen sich auf alle Personen ungeachtet ihres Geschlechts.


Tagesordnungspunkt 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ElringKlinger AG, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des gemeinsamen Lageberichts für die ElringKlinger AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2025

Die genannten Unterlagen enthalten auch den erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Handelsgesetzbuch. Sie sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.elringklinger.de/hauptversammlung abrufbar. Gleiches gilt für die Erklärung zur Unternehmensführung einschließlich der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex und den zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss genehmigt und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung erforderlich.

Tagesordnungspunkt 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der ElringKlinger AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2025 in Höhe von 9.503.998,50 Euro wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,15 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie

63.359.990 Stück x 0,15/Aktie Euro = 9.503.998,50 Euro

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 15. Mai 2026, fällig.

Tagesordnungspunkt 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten.

Tagesordnungspunkt 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten.

Tagesordnungspunkt 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie über die vorsorgliche Wahl zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2026

Der Aufsichtsrat schlägt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses hin vor, Folgendes zu beschließen:

a)

Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, wird zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 sowie für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2026 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2027, sofern diese einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden, bestellt.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014) auferlegt wurde.

b)

Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, wird vorsorglich zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2026 bestellt.

Die Bestellung zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts durch die Hauptversammlung erfolgt vorsorglich mit Blick auf den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung („CSRD-Umsetzungsgesetz“). Dieses Gesetz, das sich im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Einberufung der Hauptversammlung noch im Gesetzgebungsverfahren befindet, sieht für nach dem 31. Dezember 2024 beginnende Geschäftsjahre eine Bestellung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts durch die Hauptversammlung vor.

Tagesordnungspunkt 6
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Gemäß § 162 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einen Vergütungsbericht über die Vergütung der Organmitglieder zu erstellen und diesen der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen.

Der Vergütungsbericht wurde durch den Abschlussprüfer geprüft. Dabei hat der Abschlussprüfer auf Veranlassung der Gesellschaft eine über die gemäß § 162 Abs. 3 AktG geforderten Prüfungsinhalte hinausgehende Vollprüfung des Vergütungsberichts vorgenommen. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen. Der Vergütungsbericht ist gemäß § 124a Satz 1 Nr. 4 AktG i. V. m. § 26q EGAktG über unsere Internetseite unter www.elringklinger.de/hauptversammlung auch während der Hauptversammlung zugänglich.

Tagesordnungspunkt 7
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats der Gesellschaft wurde letztmals durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2020 angepasst. Das entsprechende System der Vergütung des Aufsichtsrats wurde von der Hauptversammlung zuletzt am 16. Mai 2025 ohne Änderung bestätigt. Nach Durchführung eines entsprechenden Marktvergleichs soll die Vergütung des Aufsichtsrats für die Tätigkeit im Prüfungs- und Personalausschuss und im Blick auf das Sitzungsentgelt angepasst werden. Dabei soll den gestiegenen Anforderungen an Umfang und Komplexität an die Tätigkeit von Mitgliedern des Aufsichtsrats in den Ausschüssen in angemessener Weise Rechnung getragen werden. Bisher wird die Mitgliedschaft in einem Ausschuss mit 6.000 Euro und im Prüfungsausschuss mit 10.000 Euro vergütet. Der Vorsitzende eines Ausschusses erhält das Doppelte des jeweiligen Betrages. Für die Mitgliedschaft im Vermittlungsausschuss fällt eine Vergütung nur an, wenn der Ausschuss tätig werden muss. Das Sitzungsgeld beträgt pro Teilnahme an einer ordentlichen Aufsichtsratssitzung 1.000 Euro Sitzungsentgelt. Gemäß § 13 Abs. 1 der Satzung kann für die Mitgliedschaft in einem Ausschuss sowie den Vorsitz in einem Ausschuss ein Zuschlag gewährt werden, den die Hauptversammlung festlegt. Entsprechendes gilt für das Sitzungsentgelt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung des Aufsichtsrats mit Wirkung ab Beginn des laufenden Geschäftsjahres wie folgt anzupassen:

Die Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss wird mit 15.000 Euro und die Mitgliedschaft im Personalausschuss wird mit 10.000 Euro vergütet, wobei der Vorsitzende des Prüfungsausschusses 30.000 Euro und der Vorsitzende des Personalausschusses 20.000 Euro als Vergütung erhalten. Die Tätigkeit im Nominierungs- und Vermittlungsausschuss wird nicht gesondert vergütet. Das Sitzungsentgelt in Höhe von 1.000 Euro erhält jedes Aufsichtsratsmitglied für die Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats und jedes Ausschussmitglied für die Teilnahme an einer Sitzung eines Ausschusses des Aufsichtsrats. Im Übrigen bleibt die Vergütung des Aufsichtsrats unverändert.

Das angepasste Vergütungssystem des Aufsichtsrats ist gemäß § 124a Satz 1 Nr. 4 AktG i. V. m. § 26q EGAktG über unsere Internetseite unter www.elringklinger.de/hauptversammlung auch während der Hauptversammlung zugänglich.

Tagesordnungspunkt 8
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Gemäß § 120a Abs. 1 AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder bei einer wesentlichen Änderung des Systems.

Der Aufsichtsrat hat in seiner ordentlichen Sitzung am 25. März 2026 nach einer entsprechenden Überprüfung des aktuellen Systems beschlossen, das bestehende Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder an die sich weiter entwickelnden Governance-Vorgaben und die Investoren- sowie Markterwartungen anzupassen. Die Änderung betrifft im Wesentlichen die variablen Vergütungsbestandteile. So soll das Erreichen der Leistungskriterien „adjusted EBIT“ und „operativer Cashflow“ des Short Term Incentive (STI) zukünftig anhand eines Vergleichs der vom Aufsichtsrat festgelegten Planzahlen für das jeweilige Geschäftsjahr mit den Ist-Werten, statt wie bisher mit den Vorjahreswerten, erfolgen. Der Long Term Incentive (LTI) ist zukünftig als Performance Share Plan mit einer dreijährigen Performance- und einer weiteren einjährigen Warteperiode ausgestaltet. Finanzielle Leistungskriterien sind das „Return on Capital Employed“ (ROCE), die EBIT-Marge und das Umsatzwachstum. Darüber hinaus wird der LTI als weitere Leistungskriterien relevante und messbare ESG-Ziele erhalten, die der Aufsichtsrat festlegt. Die Maximalvergütung nach Maßgabe von § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG wird für den Vorstandsvorsitzenden von 3,5 Mio. Euro auf 3,2 Mio. Euro reduziert. Das neue Vergütungssystem tritt für die im Geschäftsjahr 2025 aktiven Vorstandsmitglieder mit Wirkung zum 1. Januar 2027 in Kraft. Für Vorstandsmitglieder, die nach dem 1. Januar 2026 neu in den Vorstand berufen werden, tritt das Vergütungssystem rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft. Das geänderte Vergütungssystem des Vorstands ist gemäß § 124a Satz 1 Nr. 4 AktG i. V. m. § 26q EGAktG über unsere Internetseite unter www.elringklinger.de/hauptversammlung auch während der Hauptversammlung zugänglich.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, das gemäß der Beschlussfassung des Aufsichtsrats vom 25. März 2026 geänderte Vergütungssystem für den Vorstand zu billigen.

Weitere Informationen und Teilnahmebedingungen

Auf Grundlage von § 118a Abs. 1 Satz 1 AktG i. V. m. der Ermächtigung gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung der ElringKlinger AG hat der Vorstand der ElringKlinger AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) ist daher ausgeschlossen.

Die gesamte Hauptversammlung wird am 12. Mai 2026 ab 10:00 Uhr (MESZ) live im Internet unter www.elringklinger.de/hauptversammlung über ein zugangsgeschütztes elektronisches System (nachfolgend „InvestorPortal“) übertragen. Beachten Sie dazu bitte im Einzelnen nachfolgend die weiteren Hinweise. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Kommunikation (durch elektronische Briefwahl) oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, wie nachstehend näher bestimmt, auszuüben. Während der Hauptversammlung wird elektronisch zugeschalteten Aktionären bzw. deren Bevollmächtigten ein Rederecht im Wege der Videokommunikation eingeräumt. Ebenfalls sind diese berechtigt, im Rahmen ihres Rederechts im Wege der Videokommunikation in der Hauptversammlung Anträge und Wahlvorschläge zu stellen und Auskunft vom Vorstand zu verlangen sowie im Wege der elektronischen Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zur Niederschrift zu erklären.

Anmeldung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind diejenigen Aktionäre der ElringKlinger AG berechtigt, die sich bis spätestens zum Ablauf des 5. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ) angemeldet haben und die im Zeitpunkt der Hauptversammlung für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind.

Die Anmeldung muss in deutscher Sprache entweder auf elektronischem Weg über das unter

www.elringklinger.de/hauptversammlung

erreichbare InvestorPortal erfolgen. Alternativ besteht die Möglichkeit, über einen der nachfolgenden Kontaktwege zu gehen:

 

ElringKlinger AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München

 

oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Das InvestorPortal ist erreichbar wie nachstehend unter „Zugang zum InvestorPortal“ beschrieben. Für die Wahrung der Anmeldefrist ist der Zugang der Anmeldung bei der Gesellschaft entscheidend.

Die Anmeldung zur Hauptversammlung, die Stimmabgabe (auch durch Bevollmächtigte), die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und die Bevollmächtigung Dritter können gemäß § 67c AktG auch über Intermediäre gemäß SRD II i. V. m. der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 im ISO-20022-Format (z. B. über SWIFT, CMDHDEMMXXX) an die Gesellschaft übermittelt werden. Für eine Anmeldung per SWIFT ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.

Zugang zum InvestorPortal

Die erforderlichen Zugangsdaten zum InvestorPortal (Aktionärsnummer und individuelles Zugangspasswort) werden den Aktionären unaufgefordert zusammen mit den Anmeldeinformationen übersandt. Aktionäre, die für den elektronischen Einladungsversand registriert sind, verwenden ihr persönliches Zugangspasswort. Aktionäre, die erst nach dem Beginn des 20. April 2026 im Aktienregister eingetragen werden, erhalten nach den gesetzlichen Vorgaben ohne Anforderung keine Einladungsunterlagen und somit auch keine Zugangsdaten für das InvestorPortal zur Hauptversammlung. Sie können aber über die oben genannte Anmeldeanschrift die Anmeldeinformationen mit der erforderlichen Aktionärsnummer und dem zugehörigen individuellen Zugangspasswort anfordern.

Zugang zum InvestorPortal haben auch diejenigen Aktionäre, die nicht zur Hauptversammlung angemeldet sind. Ohne ordnungsgemäße Anmeldung zur Versammlung können Aktionäre sich jedoch nicht elektronisch als Teilnehmer zur Versammlung zuschalten. Nicht ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können daher die Versammlung nur als Zuschauer mit Bild und Ton live verfolgen, aber keine Aktionärsrechte ausüben.

Das InvestorPortal ist vorbehaltlich technischer Verfügbarkeit ab dem 11. April 2026 für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten geöffnet.

Teilnahme durch Aktionäre oder Bevollmächtigte an der virtuellen Hauptversammlung

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können sich elektronisch zur Hauptversammlung zuschalten und die teilnahmegebundenen Aktionärsrechte ausüben, indem sich der Aktionär oder sein Bevollmächtigter während der Dauer der Hauptversammlung am 12. Mai 2026 durch Eingabe der Zugangsdaten, also der Aktionärsnummer und seines individuellen Zugangspassworts, im InvestorPortal anmeldet.

Hat der Aktionär einen oder mehrere Dritte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) bevollmächtigt, erfordert eine solche elektronische Zuschaltung des Aktionärs, die ihm die Ausübung von Aktionärsrechten (einschließlich Stimm- und Rederecht) in der Hauptversammlung ermöglicht, den Widerruf der an den Dritten erteilten Vollmachten.

Stimmabgabe im Wege der Briefwahl

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihre Stimmen im Wege der Briefwahl per elektronischer Kommunikation abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl ist eine ordnungsgemäße Anmeldung gemäß den Bestimmungen im vorstehenden Abschnitt „Anmeldung“ erforderlich.

Briefwahlstimmen können bis zu dem in der Hauptversammlung am 12. Mai 2026 vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt ausschließlich elektronisch über das InvestorPortal unter

www.elringklinger.de/hauptversammlung

abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Das InvestorPortal ist erreichbar wie vorstehend unter „Zugang zum InvestorPortal“ beschrieben.

Entscheidend ist der fristgerechte Zugang der Briefwahlstimme, der Änderung oder des Widerrufs bei der Gesellschaft.

Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und sonstige nach § 135 Abs. 8 AktG den Intermediären gleichgestellte Personen können sich der Briefwahl bedienen.

Stimmabgabe durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter

Die ElringKlinger AG bietet ihren Aktionären außerdem an, sich nach Maßgabe ihrer Weisungen durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall ist eine ordnungsgemäße Anmeldung gemäß den Bestimmungen im vorstehenden Abschnitt „Anmeldung“ erforderlich.

Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können bis zu dem in der Hauptversammlung am 12. Mai 2026 vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt elektronisch über das InvestorPortal unter

www.elringklinger.de/hauptversammlung

erteilt, geändert oder widerrufen werden. Das InvestorPortal ist erreichbar wie vorstehend unter „Zugang zum InvestorPortal“ beschrieben.

Entscheidend ist der fristgerechte Zugang der Vollmacht oder der Weisung, der Änderung oder des Widerrufs bei der Gesellschaft.

Bei rechtzeitiger Anmeldung können die Erteilung von Vollmachten und der Nachweis der Bevollmächtigung sowie die Erteilung oder Änderung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter per Post oder E-Mail bis spätestens 11. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), erfolgen, und zwar unter einer der für die Anmeldung genannten Adressen.

Auch Bevollmächtigte, einschließlich bevollmächtigter Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und sonstige nach § 135 Abs. 8 AktG den Intermediären gleichgestellte Personen, können sich, vorbehaltlich abweichender Bestimmungen des Vertretenen, ebenfalls nach Maßgabe ihrer Weisungen durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung des Stimmrechts vertreten lassen.

Wir bitten zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung, Anträgen und Wahlvorschlägen ausüben können, zu denen sie Weisungen erteilen, und dass sie das Stimmrecht nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.

Bevollmächtigung Dritter zur Ausübung des Stimmrechts und sonstiger Aktionärsrechte

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihre Aktionärsrechte, insbesondere ihr Stimmrecht, auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder einen anderen Dritten, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine ordnungsgemäße Anmeldung gemäß den Bestimmungen im vorstehenden Abschnitt „Anmeldung“ erforderlich. Aktionäre, welche von der Möglichkeit der Bevollmächtigung Gebrauch machen wollen, werden gebeten, dies frühzeitig zu tun.

Aktionäre, die ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht selbst, sondern durch Bevollmächtigte ausüben wollen, müssen diesen vor der Abstimmung ordnungsgemäß Vollmacht erteilen. Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Wird die Vollmacht unmittelbar gegenüber dem bevollmächtigten Dritten erteilt, ist ein Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft erforderlich. Die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht sowie der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB), soweit nicht ein Fall des § 135 AktG vorliegt.

Die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft oder der Nachweis der Bevollmächtigung sowie ein etwaiger Widerruf oder eine Änderung der Vollmacht müssen der Gesellschaft bis spätestens am 11. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter nachfolgender Adresse

 

ElringKlinger AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München

 

oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

oder bis zum vom Versammlungsleiter in der Hauptversammlung bestimmten Zeitpunkt über das InvestorPortal unter

www.elringklinger.de/hauptversammlung

zugehen.

Die Bevollmächtigung kann auf eine beliebige andere formgerechte Art und Weise erfolgen.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft unter den Voraussetzungen von § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG i. V. m. Art. 10 Abs. 2 der Aktionärsrechterichtlinie (Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften) berechtigt, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen.

Im Falle der Bevollmächtigung gemäß § 135 AktG (Bevollmächtigung von Intermediären, insbesondere depotführenden Kreditinstituten, und diesen Gleichgestellten wie Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberatern) besteht kein Textformerfordernis. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten werden. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Ein Verstoß gegen diese und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht. Aktionäre werden gebeten, sich bei einer Bevollmächtigung in den Fällen des § 135 AktG rechtzeitig mit dem Bevollmächtigten abzustimmen.

Intermediäre (insbesondere depotführende Kreditinstitute) und diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG Gleichgestellte können das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, gemäß § 135 Abs. 6 AktG nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) können ebenfalls nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter gemäß den hierfür jeweils vorgesehenen Regelungen ausüben. Die oder der Bevollmächtigte benötigt für die Nutzung des InvestorPortals individuelle Zugangsdaten. Nach Erteilung der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft oder dem Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht stellt die Gesellschaft dem Aktionär die Zugangsdaten des Bevollmächtigten zur Weiterleitung an den Bevollmächtigten zur Verfügung. Aktionäre, welche die Erteilung der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft über das InvestorPortal vornehmen, erhalten die Zugangsdaten des Bevollmächtigten direkt über das InvestorPortal. Die Bevollmächtigung sollte daher möglichst frühzeitig erfolgen, um einen rechtzeitigen Erhalt der Zugangsdaten zu ermöglichen.

Weitere Informationen zur Stimmrechtsausübung

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine bereits erfolgte Erklärung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe oder Vollmacht und Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Briefwahlstimmen sowie Vollmachten und Weisungen, die nicht einer ordnungsgemäßen Anmeldung zweifelsfrei zugeordnet werden können, werden nicht berücksichtigt.

Umschreibungsstopp

Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand zum Anmeldeschluss am 5. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), entsprechen, da aus arbeitstechnischen Gründen mit Wirkung vom Ablauf des Anmeldeschlusses bis zum Ende des Tages der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden (Umschreibungsstopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenanntes Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 5. Mai 2026. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 63.359.990 Euro. Von den insgesamt ausgegebenen 63.359.990 Stückaktien sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung alle teilnahme- und stimmberechtigt.

Rechte der Aktionäre

-

Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Ergänzungen zur Tagesordnung können von Aktionären, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen, verlangt werden. Das Verlangen muss schriftlich erfolgen und mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also am 11. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingehen. Jedem Verlangen muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

-

Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG und Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG

Aktionäre können zur Wahl des Abschlussprüfers [und/oder des Mitglieds des Aufsichtsrats] Wahlvorschläge und Gegenanträge zu bestimmten Beschlussvorschlägen der Tagesordnung übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Die Wahlvorschläge und/oder Gegenanträge müssen mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also am 27. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingehen, damit diese von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden können.

-

Ein nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machender Gegenantrag oder Wahlvorschlag gilt als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der antragstellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist. Ist der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär nicht ordnungsgemäß angemeldet, muss der Gegenantrag oder Wahlvorschlag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden. Das Recht des Versammlungsleiters, zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt unberührt.

Die Ergänzungsverlangen sollen dem Vorstand der Gesellschaft, Gegenanträge und Wahlvorschläge können dem Vorstand der Gesellschaft ausschließlich unter folgender Anschrift zugeleitet werden: ElringKlinger AG, Hauptversammlung, Max-Eyth-Straße 2, 72581 Dettingen/Erms, E-Mail: hauptversammlung@elringklinger.com. Solche Anträge werden bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben unter Nennung des Namens des Aktionärs veröffentlicht und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.elringklinger.de/hauptversammlung abrufbar. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

-

Einreichung von Stellungnahmen gemäß § 130a Abs. 1 bis 4 und 6 AktG

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet haben, oder deren Bevollmächtigte haben das Recht, bis spätestens fünf Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens 6. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), Stellungnahmen in Textform zu den Gegenständen der Tagesordnung einzureichen. Die Gesellschaft wird die Stellungnahmen bis spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, also bis 7. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter Nennung des Namens des einreichenden Aktionärs über das unter www.elringklinger.de/hauptversammlung erreichbare InvestorPortal nur für Aktionäre und deren Bevollmächtigte zugänglich machen. Stellungnahmen in Textform sind als PDF-Datei einzureichen. Diese dürfen maximal 10.000 Zeichen umfassen. Die Sprache muss Deutsch sein. Stellungnahmen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen oder die einen beleidigenden, strafrechtlich relevanten, offensichtlich falschen oder irreführenden Inhalt haben oder der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen oder sich vertreten lassen wird, werden nicht zugänglich gemacht.

Anträge und Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Rahmen der per Textform eingereichten Stellungnahmen werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt. Das Stellen von Anträgen sowie das Unterbreiten von Wahlvorschlägen, die Ausübung des Auskunftsrechts sowie die Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung ist ausschließlich auf den in dieser Einladung jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich.

-

Rederecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 AktG

Aktionäre oder deren Bevollmächtigte, die elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben in der Hauptversammlung ein Rederecht, das im Wege der Videokommunikation ausgeübt wird. Ab Beginn der Hauptversammlung können Aktionäre oder deren Bevollmächtigte über den im InvestorPortal geführten virtuellen Wortmeldetisch Redebeiträge anmelden. Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG, Fragen gemäß § 131 Abs. 1e AktG und Nachfragen gemäß § 131 Abs. 1d AktG können Bestandteil des Redebeitrags sein. Der Versammlungsleiter ist gemäß § 19 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft berechtigt, das Rede- und Fragerecht zeitlich angemessen zu beschränken.

Aktionäre oder deren Bevollmächtigte benötigen für die Ausübung des Rederechts ein internetfähiges Endgerät, zum Beispiel einen PC, einen Laptop, ein Tablet oder ein Smartphone. Die Endgeräte müssen mit einem Mikrofon und einer Kamera ausgestattet sein, auf die jeweils mit dem Browser zugegriffen werden kann. Für die Redebeiträge müssen die Endgeräte mit dem Internet mit stabiler Up- und Download-Bandbreite von mindestens fünf Mbit/Sekunde verbunden sein. Aktionäre oder deren Bevollmächtigte, die sich wie beschrieben für einen Redebeitrag angemeldet haben, werden für ihren Redebeitrag zugeschaltet. Die Gesellschaft wird die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen dem Aktionär oder dessen Bevollmächtigtem und der Gesellschaft vor dem Redebeitrag während der Hauptversammlung überprüfen. Sie kann den Redebeitrag zurückweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.

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Auskunftsrecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu den mit ihr verbundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft die Auskunftspflicht auch die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter festlegen wird, dass das vorgenannte Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen der Ausübung des Rederechts und in gleicher Weise wahrgenommen werden kann (dazu die Ausführungen zum Rederecht).

§ 131 Abs. 4 Satz 1 AktG bestimmt, dass dann, wenn einem Aktionär wegen seiner Eigenschaft als Aktionär eine Auskunft außerhalb der Hauptversammlung gegeben worden ist, diese Auskunft jedem anderen Aktionär oder dessen Bevollmächtigten auf dessen Verlangen in der Hauptversammlung zu geben ist, auch, wenn diese zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung nicht erforderlich ist. Im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung wird gewährleistet, dass Aktionäre oder deren Bevollmächtigte, die elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltet sind, ihr Verlangen nach § 131 Abs. 4 Satz 1 AktG im Wege der elektronischen Kommunikation über das InvestorPortal übermitteln können.

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Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Aktionäre oder deren Bevollmächtige, die elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltet sind und sich ordentlich zur Teilnahme an der Hauptversammlung angemeldet haben, können gegen Beschlüsse der Hauptversammlung Widerspruch im Wege der elektronischen Kommunikation einlegen. Der Widerspruch kann von Beginn bis zum Ende der Hauptversammlung über das unter www.elringklinger.de/hauptversammlung erreichbare InvestorPortal erklärt werden.

Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Sämtliche Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung, einschließlich der Informationen gemäß § 124a AktG, der vorgenannten weitergehenden Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre sowie weitergehender Hinweise zum Datenschutz, finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.elringklinger.de/hauptversammlung.

Der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2025 kann auf der Internetseite der Gesellschaft unter Investor Relations bzw. www.elringklinger.de/hauptversammlung abgerufen werden.

Übertragung im Internet

Für Aktionäre der ElringKlinger AG wird die gesamte Hauptversammlung am 12. Mai 2026 ab 10:00 Uhr (MESZ) live im Internet übertragen. Den Online-Zugang erhalten Aktionäre durch Eingabe der Aktionärsnummer und des zugehörigen Zugangspassworts. Der Bericht des Aufsichtsrats und die Rede des Vorstandsvorsitzenden können auch von sonstigen Interessenten live im Internet unter www.elringklinger.de/hauptversammlung verfolgt werden. Die Rede des Vorstandsvorsitzenden steht dort auch nach der Hauptversammlung als Aufzeichnung zur Verfügung. Die Rede des Vorstandsvorsitzenden wird voraussichtlich ab 9. Mai 2026, 12:00 Uhr (MESZ), vorab auf der Homepage der Gesellschaft unter www.elringklinger.de/hauptversammlung veröffentlicht.

Veröffentlichung im Bundesanzeiger

Die Hauptversammlung am 12. Mai 2026 ist durch Veröffentlichung der vorstehenden Tagesordnung im Bundesanzeiger einberufen worden.


Dettingen/Erms, im März 2026

ElringKlinger AG

Der Vorstand


Hinweise zum Datenschutz

Ihre personenbezogenen Daten werden für die im Aktiengesetz vorgeschriebene Führung des Aktienregisters, zur Kommunikation mit Ihnen als Aktionär sowie zur Durchführung unserer Hauptversammlungen verarbeitet. Darüber hinaus werden Ihre Daten für damit in Zusammenhang stehende Zwecke und zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten (zum Beispiel Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten) verwendet. Nähere Informationen zum Datenschutz sind unter www.elringklinger.de/hauptversammlung abrufbar. Die ElringKlinger AG sendet Ihnen diese Informationen auf Anforderung auch in gedruckter Form zu.

 



30.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache:Deutsch
Unternehmen:ElringKlinger AG
Max-Eyth-Straße 2
72581 Dettingen/Erms
Deutschland
E-Mail:hauptversammlung@elringklinger.com
Internet:elringklinger.de
ISIN:DE0007856023


 
Ende der MitteilungEQS News-Service

 

2300414  30.03.2026 CET/CEST

 

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ElringKlinger AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

ElringKlinger AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten
ElringKlinger AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen

30.03.2026 / 13:53 CET/CEST
Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Quartalsberichten und Quartals-/Zwischenmitteilungen übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die ElringKlinger AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden:

Berichtsart: Quartalsfinanzbericht innerhalb des 1. Halbjahres (Q1)

Sprache: Deutsch
Veröffentlichungsdatum: 07.05.2026
Ort: https://elringklinger.de/investor-relations/berichte-praesentationen/finanzberichte-pulse-magazin

Sprache: Englisch
Veröffentlichungsdatum: 07.05.2026
Ort: https://elringklinger.de/en/investor-relations/reports-presentations/financial-reports-pulse-magazine


30.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache:Deutsch
Unternehmen:ElringKlinger AG
Max-Eyth-Straße 2
72581 Dettingen/Erms
Deutschland
Internet:www.elringklinger.de


 
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2300330  30.03.2026 CET/CEST

 

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IR-Mitteilung

Geschäftsjahr 2025: ElringKlinger steigert Profitabilität und treibt Transformation voran

  • Konzernumsatz bei 1,641 Mrd. EUR (2024: 1,803 Mrd. EUR, Referenzniveau[1] 2024: 1,643 Mrd. EUR), organisch um 2,3 % gewachsen
  • Bereinigte EBIT-Marge auf 5,4 % (2024: 4,9 %) gestiegen, bereinigtes EBIT bei 88,6 Mio. EUR (2024: 87,6 Mio. EUR), operativer Free Cashflow im Gesamtjahr bei 33,1 Mio. EUR (2024: 58,4 Mio. EUR), Nettofinanzverbindlichkeiten trotz hoher Investitionen in den Hochlauf von Großserienaufträgen weiter auf niedrigem Niveau
  • Kontinuität in der Dividende: Ausschüttung von 0,15 EUR je Aktie vorgeschlagen
  • Ausblick für 2026: leichtes organisches Umsatzwachstum, bereinigte EBIT-Marge von rund 6 bis 7 %, operativer Free Cashflow leicht positiv, weiter niedriges Nettoverschuldungsniveau
  • CEO Thomas Jessulat: „Wir sind in der Umsetzung unserer Transformationsstrategie SHAPE30 weiter voll auf Kurs, das zeigen auch die Geschäftszahlen für 2025. Vor uns liegen jetzt die weiteren Schritte der Transformation. Denn wir haben unser Ziel fest im Fokus, die Wettbewerbsfähigkeit des Konzerns weiter zu stärken.“

 

 

Dettingen/Erms (Deutschland), 26. März 2026 +++ Mit dem Geschäftsbericht 2025 hat die ElringKlinger AG (ISIN DE0007856023/WKN 785602) ihre finalen, geprüften Zahlen für das Geschäftsjahr 2025 veröffentlicht. Im vergangenen Jahr erzielte der Konzern Umsatzerlöse in Höhe von 1.640,9 Mio. EUR, was auf den ersten Blick mit 162,2 Mio. EUR erkennbar unter dem Vorjahresniveau (2024: 1.803,1 Mio. EUR) liegt. Zu berücksichtigen sind jedoch neben negativen Wechselkurseinflüssen in Höhe von 40,4 Mio. EUR auch M&A-Effekte in Höhe von 159,7 Mio. EUR, die aus der Veräußerung der beiden Konzerngesellschaften in der Schweiz und in den USA 2024 sowie einer britischen Tochtergesellschaft mit Wirkung zum 30. November 2025 resultieren. Unter Einbeziehung dieser Effekte erzielte ElringKlinger im abgelaufenen Geschäftsjahr ein organisches Umsatzwachstum von 37,9 Mio. EUR oder 2,3 %. In der Jahresprognose war der Konzern für den organischen Umsatz vom Vorjahresniveau ausgegangen.

Auch bei weiteren wesentlichen Kennzahlen hat der Konzern seine Jahresziele erreicht oder leicht übertroffen: Die bereinigte EBIT-Marge bewegte sich mit 5,4 % (2024: 4,9 %) am oberen Rand des erwarteten Zielwerts, der operative Free Cashflow in Höhe von 33,1 Mio. EUR (2024: 58,4 Mio. EUR) lag mit 2,0 % des Konzernumsatzes (2024: 3,2 %) in der Mitte des angestrebten Zielspektrums und die Nettoverschuldungsquote erreichte mit 2,0 (2024: 1,7) genau den Prognosewert. Zieht man das um Sondereffekte bereinigte EBITDA heran, ergibt sich mit 1,6 (2024: 1,2) ein noch niedrigerer Wert.

Der Vorstandsvorsitzende der ElringKlinger AG, Thomas Jessulat, kommentierte: „Wir sind in der Umsetzung unserer Transformationsstrategie SHAPE30 weiter voll auf Kurs, das zeigen auch die Geschäftszahlen für das Jahr 2025. Beim organischen Umsatz lagen wir leicht über dem Vorjahr und die Marge erreichte den oberen Rand unserer Prognose. Beim operativen Free Cashflow und der Nettoverschuldung haben wir unsere Erwartungen genau getroffen. Angesichts des herausfordernden Umfelds ist das ein erfolgreicher Jahresabschluss. Vor uns liegen jetzt die weiteren Schritte der Transformation. Mit dem Hochlauf der volumenstarken Serienaufträge in der Elektromobilität wollen wir unsere Profitabilität weiter steigern und nachhaltig positiven Cashflow generieren. Denn wir haben unser Ziel fest im Blick, die Wettbewerbsfähigkeit des Konzerns weiter zu stärken.“

Geschäftsbereich E-Mobility mit weiterem Umsatzwachstum

Im Segment Erstausrüstung wies der Geschäftsbereich E-Mobility, der die Batterie- und Brennstoffzellentechnologie umfasst, den stärksten Umsatzzuwachs auf. Die Umsatzerlöse stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 41,6 Mio. EUR oder 40,8 % auf 144 Mio. EUR (2024: 102 Mio. EUR). Wesentlicher Treiber war der weitere Hochlauf des ersten volumenstarken Serienauftrags für einen globalen Batteriehersteller. Insgesamt hatte das Segment Erstausrüstung aufgrund der Stilllegungen von vier Standorten in Deutschland und Nordamerika sowie der Veräußerungen der Konzerngesellschaften in der Schweiz, den USA und Großbritannien einen Umsatzrückgang von 218 Mio. EUR auf 1.117 Mio. EUR (2024: 1.335 Mio. EUR) zu verzeichnen.

Das Segment Ersatzteile setzte seine Wachstumsstrategie erfolgreich fort und erzielte erneut einen Umsatzanstieg. Die Umsatzerlöse legten um 41,9 Mio. EUR oder 12,5 % auf 378,2 Mio. EUR (2024: 336,3 Mio. EUR) zu. Eine ähnliche Dynamik verzeichnete das Segment Kunststofftechnik, das den Umsatz durch seinen gezielt optimierten Produktmix um 14,5 Mio. EUR oder 11,2 % auf 144,5 Mio. EUR (2024: 130,0 Mio. EUR) steigern konnte. Die Nachfrage nach qualitativ und technologisch anspruchsvollen Kunststoffkomponenten legte überproportional zu.

Weitere Schritte in der Transformation umgesetzt

Mit seiner Transformationsstrategie SHAPE30 greift ElringKlinger den tiefgreifenden Wandel in der Automobilindustrie auf und schärft sein Konzernprofil, um auch in Zukunft wettbewerbsfähig aufgestellt zu sein. Nachdem 2024 bereits zwei Konzerngesellschaften veräußert worden waren, hat der Konzern im Berichtsjahr die Stilllegung für insgesamt vier weitere Standorte in Deutschland und in Nordamerika eingeleitet oder vollendet. Darüber hinaus konzentriert der Konzern seine Aktivitäten stärker auf profitable und wettbewerbsstarke Geschäftsfelder. Im Rahmen dieser Fokussierung hat ElringKlinger mit Wirkung zum 30. November 2025 auch seine Konzerngesellschaft hofer powertrain products UK Ltd. im britischen Solihull veräußert. Vor dem Hintergrund der voranschreitenden Transformation hat ElringKlinger 2025 zudem mit STREAMLINE ein Programm zur globalen Reduzierung der Personalkosten implementiert.

Vor allem im Zuge von STREAMLINE und SHAPE30 resultierten im Jahr 2025 Sondereffekte in Höhe von 69,3 Mio. EUR, die das Ergebnis beeinträchtigten. Diesen Aufwendungen stehen erwartete strukturelle Einsparungen von 50 Mio. EUR gegenüber, deren erste positive Effekte bereits 2026 sichtbar werden. 2027 werden die Einsparungen vollends wirksam. Sie werden maßgeblich dazu beitragen, im Einklang mit dem mittelfristigen Ausblick die Profitabilität des Konzerns insbesondere im OE-Segment zu verbessern und nachhaltig Cashflow zu erzielen.

Bereinigte EBIT-Marge am oberen Rand des Zielspektrums

In dem weiterhin herausfordernden Umfeld erzielte der Konzern ein Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) von 140,8 Mio. EUR (2024: 144,0 Mio. EUR), welches sich nur leicht unter Vorjahresniveau bewegte. Ohne die transformationsbedingten Sondereffekte belief sich das bereinigte EBITDA auf 178,3 Mio. EUR (2024: 197,1 Mio. EUR). Das bereinigte Ergebnis vor Zinsen und Steuern (bereinigtes EBIT) summierte sich auf 88,6 Mio. EUR (2024: 87,6 Mio. EUR), was einer bereinigten EBIT-Marge von 5,4 % (2024: 4,9 %) entspricht. Durch die Sondereffekte aus den SHAPE30- und den STREAMLINE-Maßnahmen in Höhe von 69,3 Mio. EUR (2024: 237,6 Mio. EUR) resultierte ein berichtetes EBIT von 19,3 Mio. EUR (2024: -150,0 Mio. EUR). Nach Abzug des Finanzergebnisses, der Steuern und der Minderheitenanteile ergab sich für das Berichtsjahr ein Periodenergebnis von minus 6,1 Mio. EUR (2024: -137,8 Mio. EUR).

Kontinuität in der Ausschüttung: Dividendenvorschlag von 0,15 EUR je Aktie

Auf Basis des Periodenergebnisses errechnet sich ein berichtetes Ergebnis je Aktie von minus 0,10 EUR (2024: -2,18 EUR) je Aktie. Berücksichtigt man auch hier zur Veranschaulichung der operativen Ertragskraft die Sondereffekte, belief sich das bereinigte Ergebnis je Aktie auf 0,88 EUR (2024: 0,70 EUR). Angesichts dieser positiven Entwicklung und der erwarteten Profitabilitätsverbesserung in den kommenden Jahren schlägt der Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat der kommenden Hauptversammlung vor, eine konstante Dividende von 0,15 EUR (2024: 0,15 EUR) je Aktie auszuzahlen. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat dem Vorschlag des Vorstands zugestimmt, die kommende Hauptversammlung am 12. Mai 2026 in virtueller Form durchzuführen.

Operativer Free Cashflow, Nettoverschuldung und Net Working Capital auf Jahreszielniveau

Im Berichtsjahr hat ElringKlinger sein Nettoumlaufvermögen, das Net Working Capital, weiter optimiert und mit einer Quote von 17,6 % (2024: 19,2 %) des Konzernumsatzes das Jahresziel von „unter 25 %“ voll erreicht. Auch infolgedessen hat der Konzern im abgelaufenen Geschäftsjahr nach einem starken vierten Quartal einen operativen Free Cashflow von 33,1 Mio. EUR (2024: 58,4 Mio. EUR) erzielt, was einer Quote von 2,0 % (2024: 3,2 %) des Konzernumsatzes entspricht. Dieser Wert trug auch dazu bei, dass die Nettofinanzverbindlichkeiten trotz hoher Investitionen für den Hochlauf weiterer Großserienaufträge auf einem niedrigen Niveau gehalten werden konnten. Der Konzern erzielte eine Nettoverschuldungsquote, d.h. Nettofinanzverbindlichkeiten zu EBITDA, von 2,0 (2024: 1,7). Zieht man das bereinigte EBITDA heran, beläuft sich der Wert auf 1,6 (2024: 1,2).

Ausblick 2026: organisch leichtes Umsatzwachstum, weitere Verbesserung der bereinigten EBIT-Marge

Die geo- und handelspolitischen Rahmenbedingungen bleiben weiterhin herausfordernd. Die Abkehr von einer multipolaren, regelbasierten Weltordnung, die zunehmenden Konflikte und Kriege in Krisenherden sowie der Einsatz von Zöllen als politisches Instrument haben den Grad an Unsicherheit und Volatilität weiter erhöht. Zuletzt ist der Iran-Konflikt eskaliert. Die Folgen für die Entwicklung der Energiepreise und die Sicherstellung der Lieferketten sind ebenso schwierig vorherzusagen wie die Auswirkungen auf die weltwirtschaftliche Lage, insbesondere in global aufgestellten Branchen wie der Automobilindustrie.

Vor diesem Hintergrund erwartet ElringKlinger für das laufende Geschäftsjahr, den Umsatz organisch, d.h. unter Berücksichtigung von Währungs- und M&A-Effekten, leicht zu steigern. Mittelfristig rechnet der Konzern angesichts der Marktprognosen und auf Basis seiner volumenstarken Seriennominierungen mit einem moderaten Umsatzwachstum. Aufgrund der weiteren Fortschritte in der Transformation geht der Konzern von einer weiteren Verbesserung der Profitabilität aus. Dazu tragen erwartungsgemäß neben ersten Effekten aus dem STREAMLINE-Programm sowohl die strukturellen Verbesserungen aus den SHAPE30-Maßnahmen als auch der weitere Hochlauf im Geschäftsbereich E‑Mobility bei. Insgesamt rechnet der Konzern mit einer bereinigten EBIT-Marge von rund 6 bis 7 %. Mittelfristig erwartet ElringKlinger einen Wert von rund 8 %.

Hinsichtlich des operativen Free Cashflows rechnet ElringKlinger angesichts der verbesserten Ertragslage und des Auslaufens der Investitionsphase mit einem leicht positiven Wert. Mittelfristig ist von einer weiteren Verbesserung auszugehen, der Vorstand strebt einen Wert von rund 2 bis 4 % des Konzernumsatzes an. Der bereinigte Return on Capital Employed (ROCE) wird für das Jahr 2026 in der Bandbreite von rund 8 bis 9 % erwartet. Mittelfristig wird ein Wert von mindestens 11 % prognostiziert. Für die bereinigte Nettoverschuldungsquote geht der Konzern sowohl im laufenden Geschäftsjahr als auch mittelfristig von einem Wert im Spektrum von 1,0 bis 2,0 aus.

[1] Umsatz ohne die veräußerten Gesellschaften in der Schweiz, den USA und Großbritannien
 

Finale, geprüfte Zahlen zum Geschäftsjahr 2025 und zum 4. Quartal 2025

 

in Mio. EURGJ 2025GJ 2024D abs.D rel.Q4 2025Q4 2024D abs.D rel.
Auftragseingang1.617,11.650,7-33,6-2,0 %437,4420,7+16,7+4,0 %
Auftragsbestand1.134,91.158,6#-23,7-2,0 %1.134,91.158,6#-23,7-2,0 %
Umsatz1.640,91.803,1-162,2-9,0 %414,0452,1-38,1-8,4 %
     davon Währungseffekte  -40,4-2,2 %  -9,9-2,2 %
     davon M&A-Aktivitäten  -159,7-8,9 %  -36,9-8,2 %
     davon organisch  +37,9+2,3 %  +8,7+2,1 %
EBITDA140,8144,0-3,2-2,2 %38,0-7,7+45,7+>100 %
EBITDA bereinigt178,3197,1-18,8-9,5 %45,144,8+0,3+0,7 %
EBIT bereinigt88,687,6+1,0+1,1 %22,718,0+4,7+26,1 %
EBIT-Marge bereinigt (in %)5,44,9+0,5 PP-5,54,0+1,5 PP-
Finanzergebnis-36,30,1-36,4->100 %-2,322,6-24,9->100 %
Ergebnis vor Steuern-17,0-150,0+133,0+88,7 %-13,8-138,5+124,7+90,0 %
Ertragsteuern6,4-13,9+20,3+>100 %18,611,5+7,1+61,7 %
Periodenergebnis (nach Minderh.)-6,1-137,8+131,7+95,6 %4,0-104,8+108,8+>100 %
Ergebnis je Aktie (in EUR)-0,10-2,18+2,08+95,4 %0,06-1,65+1,71+>100 %
Investitionen in Sachanlagen142,7108,3+34,4+31,8 %43,750,1-6,4-12,8 %
Operativer Free Cashflow33,158,4-25,3-43,3 %111,682,9+28,7+34,6 %
Dividende je Aktie (in EUR)0,15*0,15+0,0+0 %    
ROCE bereinigt (in %)7,76,7+1,0PP-    
Net Working Capital (NWC)288,9346,9-58,0-16,7 %    
NWC-Quote (in %)17,619,2-1,6 PP-    
Eigenkapitalquote (in %)35,239,0-3,8 PP-    
Nettofinanzverbindlichkeiten287,2245,9+41,3+16,8 %    
Nettoverschuldungsquote
(Net Debt/EBITDA)
2,01,7+0,3-    
Nettoverschuldungsquote bereinigt (Net Debt/EBITDA bereinigt)1,61,2+0,4-    

  Zur besseren Vergleichbarkeit ohne die 2024 veräußerten Konzerngesellschaften in der Schweiz und den USA; Werte inklusive der beiden Gesellschaften 1.793,1 Mio. EUR bzw. 437,4 Mio. EUR

#  Jahresendwert bereits ohne die 2024 veräußerten Konzerngesellschaften in der Schweiz und den USA

*  Vorschlag an die Hauptversammlung 2026
 

Der Geschäftsbericht 2025 ist online verfügbar unter: https://elringklinger.de/investor-relations/berichte-praesentationen/finanzberichte-pulse-magazin

 

Über ElringKlinger  

Als globaler Entwicklungspartner zählt ElringKlinger mit seinem langjährigen Know-how zu den führenden Zulieferern für die Automobilindustrie, Kunststofftechnik und weitere Branchen. Der Technologiekonzern mit Sitz in Dettingen/Erms entwickelt seit seiner Gründung 1879 stetig innovative Antworten auf die Herausforderungen von heute und morgen. Durch den Einsatz seiner wegweisenden Produkt- und Systemlösungen für alle Antriebsarten, in der Dichtungs- und Abschirmtechnik sowie bei Leichtbaukonzepten gestaltet ElringKlinger die Zukunft der nachhaltigen Mobilität aktiv mit. Der Konzern beschäftigt sich bereits seit 20 Jahren mit zukunftsweisender Batterie- und Brennstoffzellentechnologie und hat sich so frühzeitig als Experte für Elektromobilität etabliert. Mit einem starken Team von rund 8.600 #transformationpioneers an über 40 Standorten weltweit und einem Umsatz von rund 1,6 Milliarden Euro im Jahr 2025 treibt ElringKlinger die nachhaltige Transformation der Industrie voran – voller Leidenschaft, Expertise und Innovationskraft.

 

Rechtlicher Hinweis

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf den Erwartungen, Markteinschätzungen und Prognosen des Vorstands sowie den ihm derzeit zur Verfügung stehenden Informationen. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind insbesondere nicht als Garantien der darin genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse zu verstehen. Obwohl der Vorstand überzeugt ist, dass die gemachten Aussagen und ihre zugrunde liegenden Überzeugungen und Erwartungen realistisch sind, beruhen sie auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Zukünftige Ergebnisse und Entwicklungen sind abhängig von einer Vielzahl von Faktoren, Risiken und Unwägbarkeiten, die zu Änderungen der ausgedrückten Erwartungen und Einschätzungen führen können. Zu diesen Faktoren zählen zum Beispiel Änderungen der allgemeinen Wirtschafts- und Geschäftslage, Schwankungen von Wechselkursen und Zinssätzen, die mangelnde Akzeptanz neuer Produkte und Dienstleistungen sowie Änderungen der Geschäftsstrategie.
 

Kontakt:
Weitere Informationen erhalten Sie von:

ElringKlinger AG
Dr. Jens Winter
Strategic Communications
Max-Eyth-Straße 2
D-72581 Dettingen/Erms
Fon: 07123 724-88335
E-Mail: jens.winter@elringklinger.com

 

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IR-Mitteilung

ElringKlinger schließt Geschäftsjahr 2025 erfolgreich ab: Basis für weitere Transformation geschaffen

 

  • Vorläufige, ungeprüfte Geschäftszahlen für 2025:
    • Umsatz bei 1.641 Mio. EUR (2024: 1.803 Mio. EUR, Referenzniveau 2024: 1.644 Mio. EUR), organisches Umsatzwachstum von 2,1%, bereinigte EBIT-Marge bei 5,4 % (2024: 4,9 %)
    • Operativer Free Cashflow bei 32,6 Mio. EUR (2024: 58,4 Mio. EUR)
    • Nettofinanzverbindlichkeiten mit 288 Mio. EUR (2024: 246 Mio. EUR) auch nach Investitionsphase weiter auf niedrigem Niveau
  • CEO Thomas Jessulat: „Wir treten jetzt in die nächste Phase der Transformation ein, dafür haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr die Basis geschaffen. Wir haben hohe Investitionen in Zukunftsbereiche getätigt und den Umsatz im Geschäftsbereich E-Mobility weiter gesteigert. Die bereinigte Konzern-EBIT-Marge lag mit 5,4% im oberen Bereich des Zielniveaus.“

 

Nach vorläufigen und ungeprüften Geschäftszahlen für das Geschäftsjahr 2025 hat die ElringKlinger AG (ISIN DE0007856023 / WKN 785602) Umsatzerlöse in Höhe von 1.641 Mio. EUR (2024: 1.803 Mio. EUR) erzielt. Darin enthalten sind negative Währungseffekte von 40,4 Mio. EUR sowie M&A-Effekte aus der Veräußerung der beiden Gesellschaften in der Schweiz und den USA in Höhe von 159 Mio. EUR. Mit einem organischen Umsatzwachstum von 2,1 % lag der Konzern leicht über seiner Zielsetzung, organisch einen Umsatz in etwa auf Vorjahresniveau zu erreichen (Umsatz 2024 ohne die beiden veräußerten Gesellschaften: 1.644 Mio.EUR).

Auf der Ergebnisebene hat ElringKlinger ein bereinigtes EBIT von 88,6 Mio. EUR erreicht, was einer bereinigten EBIT-Marge von 5,4 % (2024: 4,9 %) entspricht. Zu Jahresbeginn war der Konzern von einem Wert von rund 5 % ausgegangen. Darin sind Sondereffekte in Höhe von 69,3 Mio. EUR berücksichtigt, die im Wesentlichen auf das Programm zur Personalkostenreduzierung sowie auf Maßnahmen zur Fokussierung der Aktivitäten im Rahmen von SHAPE30 zurückzuführen sind. Das berichtete EBIT, das im Vorjahr Wertberichtigungen in Höhe von 238 Mio. EUR enthielt, belief sich 2025 auf 19,3 Mio. EUR (2024: -150,0 Mio. EUR).

Auch weitere Kennzahlen wie der operative Free Cashflow oder der Nettoverschuldungsgrad erfüllten den zu Jahresbeginn 2025 gegebenen Ausblick des Unternehmens. So erzielte der Konzern bei einer niedrigen Net-Working-Capital-Quote von 17,4 % (2024: 19,2 %) und einer Investitionsquote von 8,7 % (2024: 6,0 %) einen operativen Free Cashflow von 32,6 Mio. EUR (2024: 58,4 Mio. EUR), was einer Umsatzquote von 2,0 % (2024: 3,2 %) entspricht. Der Konzern hatte in seinem Ausblick einen Wert im Spektrum von rund 1 bis 3 % erwartet. Auf dieser Basis konnten die Nettofinanzverbindlichkeiten mit 288 Mio. EUR (2024: 246 Mio. EUR) trotz der Investitionsphase zur Vorbereitung von Großserienaufträgen auf einem niedrigen Niveau gehalten werden. Daraus ergibt sich ein Nettoverschuldungsgrad von 2,0 (31.12.2024: 1,7). Der Konzern war in seinem Ausblick von einem Wert von rund 2 ausgegangen. Bereinigt man das EBITDA um Sondereffekte, beläuft sich der Nettoverschuldungsgrad auf 1,5 (31.12.2024: 1,2).

Thomas Jessulat, CEO des ElringKlinger-Konzerns, kommentierte: „Wir treten jetzt in die nächste Phase der Transformation ein, dafür haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr die Basis geschaffen. Wir haben hohe Investitionen von über 140 Mio. EUR vor allem in die Zukunftstechnologien des Konzerns getätigt und den Umsatz im Geschäftsbereich E-Mobility, der die Batterie- und Brennstoffzellentechnologie umfasst, weiter gesteigert. Die bereinigte Konzern-EBIT-Marge lag mit 5,4 % im oberen Bereich des Zielniveaus, obwohl das Ergebnis im Geschäftsbereich E-Mobility vor allem aufgrund der hohen Anlaufkosten mit einem bereinigtem EBIT von minus 61,6 Mio. EUR (2024: -47,2 Mio. EUR) derzeit noch deutlich in der Verlustzone liegt. Das zeigt, dass das klassische Geschäft von ElringKlinger verlässliche Cashflows generiert und ausreichenden finanziellen Spielraum für strategische Investitionen schafft. Mit dem Hochlauf der weiteren Großserienaufträge werden wir im Umsatz gerade in der Batterietechnologie wachsen. Um für diese Phase optimal aufgestellt zu sein, setzen wir unseren Weg mit unserer Transformationsstrategie SHAPE30 konsequent fort.“

 

Transformationstrategie SHAPE30: Fokus auf profitable Aktivitäten

Vor dem Hintergrund des anhaltend herausfordernden Umfelds treibt der Konzern seine Transformation entlang der Strategie SHAPE30 weiter voran. Die Maßnahmen zielen darauf ab, den Konzern so aufzustellen, dass er auch im Jahr 2030 die Zukunft der Mobilität mitgestaltet. Nachdem in den vergangenen Jahren Produktgruppen eingestellt und Tochtergesellschaften veräußert wurden, fokussiert sich ElringKlinger weiter auf sein profitables Geschäft, um die Ergebnisqualität insbesondere des OE-Segments zu erhöhen und nachhaltig Cashflow zu erzielen.

Infolge der Entscheidung, das Systemgeschäft bei elektrischen Antriebseinheiten nicht weiterzuverfolgen und sich auf das profitable Komponentengeschäft zu konzentrieren, hat sich ElringKlinger im abgelaufenen Geschäftsjahr von seiner Tochtergesellschaft hofer powertrain products UK Ltd. getrennt. Über die Details der Vereinbarung, die Ende November 2025 vollzogen wurde, vereinbarten die beiden Vertragspartner Stillschweigen. Darüber hinaus analysiert der Konzern seine weiteren Standorte und Unternehmensbeteiligungen und wird gegebenenfalls weitere Schritte einleiten.

 

Kosteneinsparmaßnahmen tragen zur Ergebnisverbesserung bei

Um den Konzern darüber hinaus schlagkräftig für die Zukunft aufzustellen, hatte der Konzern 2025 mit STREAMLINE ein globales Programm zur Reduzierung der Personalkosten implementiert und erfolgreich abgeschlossen. Durch die Maßnahmen von STREAMLINE und im Rahmen von SHAPE30 wird das Kostenniveau im Konzern deutlich gesenkt. Erste Erfolge dieser Maßnahmen werden planmäßig bereits im laufenden Geschäftsjahr zu sehen sein, die volle Wirkung werden die Maßnahmen ab 2027 entfalten.

 

Eintritt in Wachstumsphase auf Basis der erhaltenen Großserienaufträge

Nach dem Gewinn mehrerer volumenstarker Serienaufträge in der Elektromobilität hat ElringKlinger vor allem in den vergangenen beiden Jahren deren Hochlauf an mehreren Standorten weltweit in Deutschland, in den USA und in China vorbereitet. Die Aufträge sind bereits angelaufen, befinden sich derzeit in der Anlaufphase oder werden im Jahresverlauf anlaufen. Bereits im Geschäftsjahr 2025 konnte der Umsatz im Geschäftsbereich E-Mobility mit 144 Mio. EUR (2024: 103 Mio. EUR) weiter gesteigert werden.

Dazu CEO Thomas Jessulat: „Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind wir in der Umsetzung unserer Transformationsstrategie SHAPE30 weiter vorangekommen. Einerseits haben wir den Hochlauf vorbereitet, um in die Wachstumsphase einzutreten. Andererseits schärfen wir weiter das Konzernprofil, indem wir Kosten senken und uns auf die profitablen Aktivitäten konzentrieren. Denn es ist unser erklärtes Ziel, die Profitabilität des Konzerns zu erhöhen und nachhaltig Cashflow zu erzielen.

Die vollständigen und geprüften Zahlen werden inklusive des Ausblicks für 2026 im Rahmen der Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2025 am 26. März 2026 veröffentlicht.

 

Vorläufige, ungeprüfte Zahlen zum Geschäftsjahr 2025 und zum 4. Quartal 2025

in Mio. EURGJ 2025GJ 2024D abs.D rel.Q4 2025Q4 2024D abs.D rel.
Umsatz1.640,91.803,1-162,2-9,0%414,0451,8-37,8-8,4%
     davon Währungseffekte  -40,4-2,2%  -9,9-2,2%
     davon M&A-Aktivitäten  -158,9-8,8%  -36,0-8,0%
     davon organisch  +37,1+2,1%  +7,8+1,7%
Bereinigtes EBITDA193,0197,1-4,1-2,1%59,844,8+15,0+33,5%
EBITDA140,8144,0-3,2-2,2%38,0-7,3+45,3+>100%
Bereinigtes EBIT88,687,6+1,0+1,1%22,618,1+4,5+24,9%
Bereinigte EBIT-Marge (in %)5,44,9+0,5 PP-5,53,7+1,8 PP-
Berichtetes EBIT19,3-150,0+169,3+>100%-11,6-161,1+149,5+>100%
Operativer Free Cashflow32,658,4-25,8-44,2%111,282,9+28,3+34,1%
Investitionen (in Sachanlagen)142,7108,3+34,4+31,8%43,724,9+18,8+75,5%
Net Working Capital (NWC)285,1346,9-61,8-17,8%    
NWC-Quote (in %)17,419,2-1,8 PP-    
Nettofinanzverbindlichkeiten287,7245,9+41,8+17,0%    
Nettoverschuldungsgrad
(Net Debt/EBITDA)
2,01,7+0,3+17,6%    
Ber. Nettoverschuldungsgrad
(Net Debt/EBITDA bereinigt)
1,51,2+0,3+25,0%    

 

Über ElringKlinger  

Als globaler Entwicklungspartner zählt ElringKlinger mit seinem langjährigen Know-how zu den führenden Zulieferern für die Automobilindustrie, Kunststofftechnik und weitere Branchen. Der Technologiekonzern mit Sitz in Dettingen/Erms entwickelt seit seiner Gründung 1879 stetig innovative Antworten auf die Herausforderungen von heute und morgen. Durch den Einsatz seiner wegweisenden Produkt- und Systemlösungen für alle Antriebs-arten, in der Dichtungs- und Abschirmtechnik sowie bei Leichtbaukonzepten gestaltet ElringKlinger die Zukunft der nachhaltigen Mobilität aktiv mit. Der Konzern beschäftigt sich bereits seit 20 Jahren mit zukunftsweisender Batterie- und Brennstoffzellentechnologie und hat sich so frühzeitig als Experte für Elektromobilität etabliert. Mit einem starken Team von rund 9.000 #transformationpioneers an über 40 Standorten weltweit und einem Umsatz von rund 1,8 Milliarden Euro im Jahr 2024 treibt ElringKlinger die nachhaltige Transformation der Industrie voran – voller Leidenschaft, Expertise und Innovationskraft.

 

Rechtlicher Hinweis

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf den Erwartungen, Markteinschätzungen und Prognosen des Vorstands sowie den ihm derzeit zur Verfügung stehenden Informationen. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind insbesondere nicht als Garantien der darin genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse zu verstehen. Obwohl der Vorstand überzeugt ist, dass die gemachten Aussagen und ihre zugrunde liegenden Überzeugungen und Erwartungen realistisch sind, beruhen sie auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Zukünftige Ergebnisse und Entwicklungen sind abhängig von einer Vielzahl von Faktoren, Risiken und Unwägbarkeiten, die zu Änderungen der ausgedrückten Erwartungen und Einschätzungen führen können. Zu diesen Faktoren zählen zum Beispiel Änderungen der allgemeinen Wirtschafts- und Geschäftslage, Schwankungen von Wechselkursen und Zinssätzen, die mangelnde Akzeptanz neuer Produkte und Dienstleistungen sowie Änderungen der Geschäftsstrategie.

 

[1] Umsatz ohne die beiden Ende 2024 veräußerten Gesellschaften in der Schweiz und in den USA.




Kontakt:
Weitere Informationen erhalten Sie von:

ElringKlinger AG
Dr. Jens Winter
Strategic Communications
Max-Eyth-Straße 2
D-72581 Dettingen/Erms
Fon: 07123 724-88335
E-Mail: jens.winter@elringklinger.com
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