ElringKlinger AG 09.07.2014 11:33Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------Am 8. Juli 2014 erhielten wir folgende Mitteilung:Mitteilungen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHGMitteilungspflichtige:Elrena GmbH AG St. Alban-Vorstadt 72, 4052 Basel, Schweiz Stiftung Klaus Lechler St. Alban-Vorstadt 72, 4052 Basel, SchweizEmittent:ElringKlinger AGMax-Eyth-Str. 2, 72581 Dettingen/Erms, DeutschlandMit Schreiben vom 13. Juni 2014 haben wir, die Elrena GmbH, IhnenStimmrechtsmitteilungen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG für die Stiftung KlausLechler und uns übersandt. Hierin haben wir Ihnen mitgeteilt, dass der vonder Stiftung Klaus Lechler und uns gehaltene Stimmrechtsanteil jeweils dieSchwellen von 20% und 25% überschritten hat.Vor diesem Hintergrund teilen wir Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG imeigenen Namen sowie namens und im Auftrag der Stiftung Klaus LechlerFolgendes mit: 1. Elrena GmbH1.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3WpHG)a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. DerErwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die Elrena GmbH istFolge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1WpHG aufgrund des Beitritts der Eroca AG und der Lechler Beteiligungs-GmbHzu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH bestehendenPoolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG. Der Beitritt zum Poolvertragerfolgte im Zuge der Umsetzung eines Nachfolgekonzepts, durch welches diegedeihliche Weiterentwicklung der ElringKlinger AG langfristig gesichertwerden soll. Insoweit dient der Erwerb der Stimmrechte der Umsetzungstrategischer Ziele.b) Es ist seitens der Elrena GmbH nicht beabsichtigt, innerhalb dernächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der ElringKlinger AG durchErwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, soweit dadurch eine weitereMeldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder überschritten würde.c) Die Elrena GmbH strebt die Einflussnahme auf die Besetzung vonVerwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ElringKlinger AG an.d) Die Elrena GmbH strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstrukturder ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis vonEigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.1.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27aAbs. 1 Satz 4 WpHG)Von der Elrena GmbH wurden für die Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechtean der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet. DerErwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die Elrena GmbH istvielmehr Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs.2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der Eroca AG und der LechlerBeteiligungs-GmbH zu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH und derElrena GmbH bestehenden Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG. 2. Stiftung Klaus Lechler 2.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3WpHG)a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. DerErwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die Stiftung KlausLechler ist Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der Eroca AG und der LechlerBeteiligungs-GmbH zu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH und derElrena GmbH, einem Tochterunternehmen der Stiftung Klaus Lechler i.S.d. §22 Abs. 3 WpHG, bestehenden Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG.Der Beitritt zum Poolvertrag erfolgte im Zuge der Umsetzung einesNachfolgekonzepts, durch welches die gedeihliche Weiterentwicklung derElringKlinger AG langfristig gesichert werden soll. Insoweit dient derErwerb der Stimmrechte der Umsetzung strategischer Ziele.b) Es ist seitens der Stiftung Klaus Lechler nicht beabsichtigt, innerhalbder nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der ElringKlinger AG durchErwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, soweit dadurch eine weitereMeldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder überschritten würde.c) Die Stiftung Klaus Lechler strebt die Einflussnahme auf die Besetzungvon Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ElringKlinger AG an.d) Die Stiftung Klaus Lechler strebt keine wesentliche Änderung derKapitalstruktur der ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf dasVerhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.2.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27aAbs. 1 Satz 4 WpHG)Von der Stiftung Klaus Lechler wurden für die Finanzierung des Erwerbs derStimmrechte an der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittelaufgewendet. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch dieStiftung Klaus Lechler ist vielmehr Folge der erstmaligen Zurechnung vonStimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der ErocaAG und der Lechler Beteiligungs-GmbH zu einem zwischen der KWLBeteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH, einem Tochterunternehmen derStiftung Klaus Lechler i.S.d. § 22 Abs. 3 WpHG, bestehenden Poolvertrag inBezug auf die ElringKlinger AG.09.07.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de--------------------------------------------------------------------------- Sprache: DeutschUnternehmen: ElringKlinger AG Max-Eyth-Straße 2 72581 Dettingen/Erms DeutschlandInternet: www.elringklinger.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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